Kitesurfen & Kitesport - Entscheidungen
Entscheidungssammlung zum Kitesurfen und Kitesport
Urteil VerfGH Bayern vom 28.06.2005
| Gericht: | VerfGH Bayern |
| Datum: | 28.06.2005 |
| Aktenzeichen: | 84-VI-04 |
| Art der Entscheidung: | Urteil |
| Kontext: | Gewerblich geführte Sportausübung in der freien Natur |
| Leitsätze: | 1. Das Grundrecht auf Naturgenuss (Art. 141 III 1 und 2 Bayerische Verfassung) gewährleistet nicht die Benutzung privater Waldwege für gewerblich geführte Gruppenausritte. 2. Die Erwartung der Betreiber eines gewerblichen Reiterhofs, die im Umkreis des Hofs gelegenen Waldwege könnten auf Dauer unentgeltlich genutzt werden, genießt als bloße Erwerbschance nicht den Schutz des Eigentumsgrundrechtes. Anmerkung Verfasser: Wenn man die Begriffe Reiterhof, Waldwege und Gruppenausritte ersetzt durch Kiteschule, Ufergrundstücke und Kiteschulungen, wird schnell klar, daß diese Entscheidung 1:1 auf den Kitesport übertragbar ist. Das Urteil ist darüber hinaus interessant, denn der VerfGH Bayern geht in einem Nebensatz darauf ein, dass eine ausschließlich sportliche Betätigung von dem Recht auf freien Zugang zur Natur nicht umfasst ist. Dieses Recht umfaßt nur eine Betätigung, die der Erholung in der freien Natur dient. Glücklicherweise ist Kitesurfen neben der sportlichen Betätigung aufgrund seines meditativen Charakters und der Quasi-Verschmelzung mit den Elementen Wind und Wasser für das psychische sowie physische Wohlbefinden von außerordentlich erholsamer Natur. |
| Quelle: | VerfGH Bayern |
| Volltext: | VerfGH Bayern - 84-VI-04 vom 28.06.2005 |
| Rechtsgebiet: | Naturschutzrecht |
| Vorinstanz: | Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Mai 2004 Az. 1Z RR 002/03 |
| Rechtsmittelinstanz: |

