Kitesurfen & Kitesport - Entscheidungen

Entscheidungssammlung zum Kitesurfen und Kitesport

Urteil VerfGH Bayern vom 28.06.2005

Gericht:VerfGH Bayern
Datum:28.06.2005
Aktenzeichen:84-VI-04
Art der Entscheidung:Urteil
Kontext:Gewerblich geführte Sportausübung in der freien Natur
Leitsätze:

1. Das Grundrecht auf Naturgenuss (Art. 141 III 1 und 2 Bayerische Verfassung) gewährleistet nicht die Benutzung privater Waldwege für gewerblich geführte Gruppenausritte.

2. Die Erwartung der Betreiber eines gewerblichen Reiterhofs, die im Umkreis des Hofs gelegenen Waldwege könnten auf Dauer unentgeltlich genutzt werden, genießt als bloße Erwerbschance nicht den Schutz des Eigentumsgrundrechtes.

Anmerkung Verfasser:

Wenn man die Begriffe Reiterhof, Waldwege und Gruppenausritte ersetzt durch Kiteschule, Ufergrundstücke und Kiteschulungen, wird schnell klar, daß diese Entscheidung 1:1 auf den Kitesport übertragbar ist.

Das Urteil ist darüber hinaus interessant, denn der VerfGH Bayern geht in einem Nebensatz darauf ein, dass eine ausschließlich sportliche Betätigung von dem Recht auf freien Zugang zur Natur nicht umfasst ist. Dieses Recht umfaßt nur eine Betätigung, die der Erholung in der freien Natur dient. Glücklicherweise ist Kitesurfen neben der sportlichen Betätigung aufgrund seines meditativen Charakters und der Quasi-Verschmelzung mit den Elementen Wind und Wasser für das psychische sowie physische Wohlbefinden von außerordentlich erholsamer Natur.

Quelle:VerfGH Bayern
Volltext: VerfGH Bayern - 84-VI-04 vom 28.06.2005
Rechtsgebiet:Naturschutzrecht
Vorinstanz:Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Mai 2004 Az. 1Z RR 002/03
Rechtsmittelinstanz:
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